Der Bundestag hat letzten Donnerstag über die Organspende in Deutschland entschieden. Die Mehrheit stimmte für die von Frau Baerbock vorgestellte “Erweiterte Zustimmungslösung”. Was dies genau bedeutet und was ich davon halte erzähle ich dir im Folgenden.
Überblick über den wesentlichen Inhalt erweiterte Zustimmungslösung?
- Schaffung eines Registers zur Organ- und Gewebespende
- Aufklärung und Information der Bevölkerung
- Beratung über Organ- und Gewebespende durch Hausärzte
- regelmäßige Evaluationspflicht der Aufklärungsunterlagen zur Organ- und Gewebespende
- Mehr Verständnis des ärztlichen Nachwuchs für die Organ- und Gewebespende
- Stärkung der Aufklärung über Organspende bei Erwerb der Fahrerlaubnis
Soweit so gut. Aber welcher Inhalt füllt dies nun mit Leben? Was macht die erweiterte Zustimmungslösung in den Augen der Verfasser so gut? Dazu habe ich mir die Drucksache 19/11087 , also den Gesetzesentwurf von Annalena Baerbock und Co genauer angeschaut. Der Einfachheit halber schreibe ich in der Ich-Form, damit du dir besser vorstellen kann, was ich meine.
Schaffung eines Registers zur Organ- und Gewebespende
Jeder soll seine Entscheidung für oder gegen die Organspende einfach dokumentieren, jederzeit ändern oder widerrufen können. Dazu wird ein Onlineregister geschaffen, das 24/7 zur Verfügung stehen soll. In dieses Register kann ich dann meine Entscheidung eintragen. Außerdem soll es möglich sein, das ich dies auch auf Ausweistellen erledigen kann.
Die Informationen die in diesem Register über mich gespeichert sind, dürfen ausschließlich an mich selbst, sowie an den vom Krankenhaus berechtigen Arzt gegeben werden. Ganz wichtig dabei, der Arzt der dieses Register einsieht, darf NICHT an der Organentnahmen noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Auch sein Vorgesetzter darf dies übrigens nicht! Außerdem darf die Information an den berechtigten Arzt erst erteilt werden, wenn mein unwiderruflicher Hirntod bestätigt wurde.
Neben dem Register kann ich meinen Willen weiterhin auf einem Organspenderausweis, in meiner Patientenverfügung oder auf der elektronischen Gesundheitskarte (falls vorhanden) festhalten. Jetzt kann es aber ja passieren, dass ich vor 5 Jahren ein JA im Organspenderausweis ausgefüllt habe und auch in das Register habe ich ein Ja eintragen lassen. Aber in meiner kürzliche verfassten Patientenverfügung habe ich ein NEIN geschrieben, weil ich doch nicht mehr spenden möchte.
In diesem Fall gilt meine zuletzt abgegebene Stimme, also in diesem Fall die Patientenverfügung. Wenn man jedoch gar nicht mehr feststellen kann welcher Wille der aktuellste ist, wird der nächste Angehörige gefragt. Sollte dies auch zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, wird “diejenige Erklärung genommen, die die geringste Eingriffstiefe aufweist”. Was auch immer das bedeuten soll? Ich gehe davon aus, das dann keine Spende zustande kommt, weil das für mich die geringste Eingriffstiefe ist.
Aufklärung und Information der Bevölkerung
Die Einrichtung des Registers macht eine Aufklärung über Organ- und Gewebespende erforderlich, so steht es da geschrieben. Bevor ich weiter darauf eingehe möchte ich sagen, das die Pflicht zur Aufklärung für mich nicht erst mit diesem Register zustande kommt. Für mich ist es doch ganz klar, ich kann mich nur ganz bewusst für oder gegen etwas entscheiden, wenn ich darüber Bescheid weiß. Deshalb finde ich es etwas fragwürdig, dies nur mit der Schaffung des Registers zu verbinden. Eine nachhaltige Aufklärung wäre schon viel früher nötig gewesen. Wobei ich gleich zum nächsten Punkt kommen möchte:
Bisher haben Bund und Länder sicherzustellen, dass bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten geeignete Aufklärungsunterlagen über die Organ- und Gewebespende ausgehändigt werden. WER dies jemals erlebt hat, soll sich bitte bei mir melden. Ich bin 41 Jahre und habe schon mehrmals einen Ausweis abgeholt. Solche Aufklärungsunterlagen wurden mir nie ausgehändigt. In Zukunft soll dies also weiterhin gemacht werden. Zusätzlich soll es vor Ort die Möglichkeit geben sich in das Register einzutragen. Dies finde ich vor allem für Menschen wichtig, die nicht sicher mit dem Internet oder dem Computer umgehen können. Eine Beratung über das Thema erfolgt hier aber nicht!
Beratung über Organ- und Gewebespende durch Hausärzte
Im Gesetzesentwurf zur erweiterten Zustimmungslösung steht das Hausärzte ihre Patienten BEI BEDARF aktiv alle zwei Jahre beraten sollen. Wer soll diesen Bedarf haben? Die Patienten? Ich bin mir nicht sicher, ob das so eine gute Formulierung ist. Die Vergangenheit hat ja gezeigt, das die Menschen sich nicht freiwillig mit diesem Thema auseinander setzten. Warum sollten sie es jetzt tun?
Die Beratung durch den Hausarzt soll den Hinweis auf das neue Register, die Voraussetzungen für die Organ- und Gewebespende bei toten Spendern und die Bedeutung der abgegeben Erklärung dafür beinhalten. Auch soll der Arzt darauf hinweisen, das es keine Pflicht gibt, sich zur Organspende zu erklären.
Die Beratung soll ergebnisoffen erfolgen, das heißt hier wird keiner zu irgendeiner Meinung überredet. Unterstützend sollen den Hausärzte geeignete Aufklärungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, die sie wiederum an die Patienten verteilen können. Des Weiteren wurde geregelt, dass der Hausarzt dieses Beratungsgespräch, was ja einige Zeit in Anspruch nehmen wird, extra abrechen kann.
Ich bin da etwas skeptisch
In der Vorbereitungszeit für die Nierenlebendspende, haben wir die ernüchternde Erfahrung gemacht, dass die Ärzte außerhalb eines Transplantationszentrums kaum Wissen über eine Organspende oder Transplantation haben. Ich befürchte, das diese Aufklärung durch den Hausarzt nicht immer fachlich richtig geschehen wird. (Ich entschuldige mich hiermit gleich bei allen die Ahnung von der Sache haben)
Uns wurde an Infostände immer wieder erzählt der Hausarzt habe gesagt, der Patient ist sowieso zu alt für eine Organspende. Das zeugt entweder von Unwissen oder von jemanden der gegen Organspende ist. Beides halte ich für sehr fragwürdig im Zusammenhang mit der erweiterten Zustimmungslösung. Und ob die Extravergütung wirklich ausreicht, um den Hausärzten genug Zeit für die Aufklärung zu verschaffen bleibt auch abzuwarten.
Regelmäßige Evaluationspflicht der Aufklärungsunterlagen
Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden ab jetzt all 4 Jahre wissenschaftlich evaluiert. Das Ergebnis soll dann dem Bundestag vorgelegt werden. Damit soll eine zielgerichtete Aufklärung ermöglicht werden. Ich bin etwas entsetzt, ist das bisher nicht passiert? Solche Unterlagen sollten doch immer genau geprüft und angepasst werden.
Mehr Verständnis des ärztlichen Nachwuchs für die Organ- und Gewebespende
Die Organ- und Gewebespende soll in der ärztlichen Ausbildung mehr thematisiert werden. Es soll auch ein Teil des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung werden. Auch hier Frage ich mich wirklich, warum dies nicht schon lang Thema ist?? Im Hinblick darauf, das Hausärzte zukünftig einen großen Teil der Beratungs- und Aufklärungsarbeit leisten sollen, finde ich das dringend notwendig. Ich bin sogar der Meinung, das alle bereits approbierten Ärzte zu dem Thema regelmäßige Fortbildungen machen müssen. Nur so kann meinem angesprochenen Problem des Nicht-Wissens und Fehlinformierens Abhilfe geschaffen werden.
Stärkung der Aufklärung über Organspende bei Erwerb der Fahrerlaubnis
Viele von uns erinnern sich sicher noch daran, für den Führerscheinerwerb musst man einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Dieser soll zukünftig das Grundwissen zur Organ- und Gewebespende einschließlich den verschiedenen Dokumentationsmöglichkeiten vermittel. Eine Maßnahme der ich 1000% zustimme. Ich habe bei meiner Arbeit die Erfahrung gemacht, das gerade die jungen Menschen viel entspannter und offener mit der Organspende Thematik umgehen. Genau in dieses Alter gehört die Aufklärung, schließlich dürfen 14 Jährige bereits einer Organspende widersprechen und 16 Jährige zustimmen. Vor so eine Entscheidung gehört unbedingt eine Thematisierung. Für mich gehört die Organ- und Gewebespende unbedingt auch in den Unterricht der 9. und 10. Klassen.
Ab wann gilt die erweiterte Zustimmungslösung?
Das Gesetz zur Erweiterten Zustimmungslösung tritt 12 Monate nach Verkündung in Kraft. Bis dahin sollen alle genannten Maßnahmen installiert werden. We will see!
Erweiterte Zustimmungslösung – Fluch oder Segen?
Ich finde beides. Einem Teil kann ich uneingeschränkt zustimmen. Zum Beispiel der Sache mit den Erste-Hilfe-Kursen, der Änderung der Ärzteprüfung oder auch der regelmäßigen Prüfung der Aufklärungsunterlagen. Bei der Sache mit den Hausärzten und den Ausweisstellen bin ich deutlich zurückhaltender.
Und in Sachen Register erwarte ich überhaupt keine Verbesserung zur jetzigen Situation. Wer jetzt schon einen Organspendeausweis hat, wird sich dort eintragen. Wer es bis jetzt nicht für nötig gehalten hat, wird es weiterhin nicht tun. Es liegt also an uns Betroffenen weiter aufzuklären und an der Akzeptanz des Themas in der Gesellschaft zu arbeiten. Die Regierung hat meiner Meinung nach mit der Wahl der erweiterten Zustimmungslösung auf ganzer Linie versagt.
Ich hoffe nur, das uns die anderen Länder unseres Verbundes Eurotransplant nicht rauswerfen. Schließlich sind wir dort nur die Organschmarotzer und nehmen mehr als das wir geben.
Wer mehr über das Thema Organ- und Gewebespende wissen will, oder sogar eine Gruppe hat, die an einem Vortrag darüber interessiert ist, soll sich bei mir melden. Ob Verein, Partei oder Firma ganz egal. Ich komme gerne vorbei und teile mein Wissen. Den nur wer Wissen hat, kann sich entscheiden.