Nierenlebendspende – das erste Gespräch

das erste Arztgespräch für die Nierenlebendspende

Wir hatten uns gemeinsam entschieden, eine Nierenlebendspende durchzuführen. Der erste Schritt dahin, war ein Gespräch in der Transplantationsambulanz des Klinikums Großhadern.

In der Transplantationsambulanz

In diesem Gespräch ging es vor allem darum, die Voraussetzung für eine Spende und das weitere Vorgehen zu klären. Uns war beiden klar, dass unsere Entscheidung zu einer Nierenlebendspende nicht bedeutete, dass dies auch möglich ist. Damit es also mit der Spende klappt, müssen einige Vorgaben erfüllt werden. Diese kannst du auch im Transplantationsgesetz §8 (TPG) nachlesen.

Voraussetzungen für die Entnahme von Organen bei lebenden Spendern

  • Die Lebendspende muss freiwillig erfolgen.
  • Der Spender muss zum gesetzlich zugelassenen Kreis der Personen gehören, die für eine Lebendspende in Frage kommen. Dies sind, Verwandte 1. und 2. Grades,  Ehepartner, Verlobte oder Personen, die dem Spender nachgewiesenermaßen in persönlicher Verbundenheit nahe stehen (zum Beispiel langjährige gute Freunde).
  • Das Organ des Spenders muss zu dem des Empfängers passen. Das bedeutet, es muss ausgeschlossen sein, dass der Körper des Empfängers Antikörper gegenüber der gespendeten Niere hat und dadurch eine Abstoßung des Organs verursacht beziehungsweise das Risiko einer Abstoßung vergrößert wird.
  • Die Blutgruppen sollten kompatibel sein. Uns wurde im Gespräch mit der Ärztin aber auch versichert, dass das bei einer Lebendspende nicht mehr ganz so stimmt. Für Blutgruppeninkompatibilität gibt es mittlerweile Verfahren, die das Risiko einer lebensbedrohlichen immunologischen Reaktion minimieren.
  • Der Spender muss natürlich absolut gesund sein. Um dies festzustellen, müssen einige Untersuchungen gemacht werden.
  • Der Spender muss zwischen 20 und 80 Jahre alt sein.
  • Der Empfänger muss bereits auf der Warteliste für eine Organspende gelistet sein.
  • Es darf zum Zeitpunkt der Nierenlebendspende kein passendes Organ eines toten Spenders vorhanden sein.
  • Die Lebendspende – Kommission muss der Spende zugestimmt haben.
Transplantationsgesetzt regelt auch die Nierenlebendspende
Transplantationsgesetzt regelt auch die Nierenlebendspende

Aufklärung über die Nierenlebendspende

Uns wurde bei diesem Gespräch auch das gesamte Verfahren der Nierenlebendspende erklärt. Wie die Operation abläuft, mit welchen Komplikationen zu rechnen sind, wie lange die Genesungsphase im Normalfall dauert, welche Risiken für den Spender bestehen und vieles mehr. Auch konnten wir all unsere Fragen dazu stellen. Nachdem dies alles geklärt war, bestimmten wir wie es nun weitergehen sollte.

Blutabnahme für die Nierenlebenspende

Der nächste Schritt war die Blutabnahme von uns beiden. Mit dieser ersten Untersuchung wird überprüft, ob der Spender und der Empfänger zusammen passen und ob es eventuelle erste Gründe gibt, die gegen eine Nierenlebendspende sprechen. Uns wurde gesagt, dass das Ergebnis in zwei oder drei Wochen da sein wird und wir dann Gewissheit hätten. Solange könnte Matthias anfangen, die nötigen Untersuchungen machen zu lassen. Wir entschieden uns aber erst einmal dafür, das Ergebnis der Blutuntersuchung abzuwarten. Drei Wochen waren schließlich nicht lange.

Nichts spricht gegen eine Nierenlebendspende

Tatsächlich haben wir die Ergebnisse erst drei Monate später bekommen und das auch nur, weil ich nachgehakt habe. Ich rief also in der Transplantationsambulanz an und erfuhr so ganz nebenbei, das die Organspende möglich sein. Als wäre es eine kleine unbedeutende Information. Natürlich war unsere Freude riesengroß! Gleichzeitig aber auch unser Ärger darüber, mit welcher “Wurschtigkeit” mit dieser für uns wichtigen Info umgegangen wurde. Leider sollte dies nicht das letzte Mal gewesen sein.

Als nächstes waren also die ganzen Untersuchungen für Matthias an der Reihe. Du kannst dich auf ein paar spannende Geschichten gefasst machen. Einmal wurde er sogar aus einer Praxis rausgeworfen! Hier geht es weiter.

Deine Sandra
und MATTHIAS
Soziale Medien

3 Kommentare

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